Was Start-ups aus der UBS-GV lernen können
Freitag, April 30th, 2010![]()
Die UBS-Generalversammlung hat die Gemüter erhitzt. Auf die Details will ich an dieser Stelle nicht eingehen. Viel spannender ist es zu analysieren, was Start-ups daraus lernen können.
Deshalb erlaubt mir folgende Fragen (v.a. für AGs spannend):
#1: Habt ihr ein fixes Datum (z.B. der dritte Freitag im April) für eure Generalversammlung?
#2: Was muss euer Geschäftsbericht zwingenderweise beinhalten? Was schreibt ihr besser nicht rein?
#3: Wieviele Tage vor der Generalversammlung muss man gewöhnlicherweise einladen?
#4: Dürfen operativ tätige Aktionäre aus dem Management bei der Dechargenerteilung mitstimmen?
#5: Dürfen Aktionäre in den Verwaltungsrat und bei der Wahl selber für sich stimmen?
#6: Bei einer bedingten Kapitalerhöhung (v.a. für Mitarbeiterpool); wieviel Prozent Erhöhung scheint euch angemessen zu sein (max. / min.)?
#7: Wie evaluiert ihr bei einer genehmigten Kapitalerhöhung (v.a. für Investments) die Menge der Aktien oder wartet ihr auf das Agreement und macht dann nochmals eine ausserordentliche Generalversammlung?
Spannende Fragen, die sich jedes Start-up (in der Rechtsform der AG) irgendwann stellen muss.
PS: Noch ein Schmankerl zum Schluss
, habt ihr alle Verwaltungsrats-Sitzungen protokolliert? Und Zusatzfrage: sind die Protokolle auch unterschrieben (vom VRP und Protokollführer)?














